Wollen Sie das EU Ecolabel für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung erhalten, müssen Sie sich die folgenden Schritte unternehmen:

Erster Schritt: Prüfen Sie, ob es im EU-Ecolabel-System Kriterien für Ihr Produkt gibt.

Produkte und Dienstleistungen unterscheiden sich untereinander sehr stark. Deshalb werden je Produktgruppe Kriterien aufgestellt, die ein Produkt oder eine Dienstleistung erfüllen muss, um das EU Ecolabel erhalten zu können. Diese Kriterien finden Sie nach Produktgruppen geordnet auf der Europäischen Webseite des EU Ecolabels. In Artikel 1 der Kriterien wird immer beschrieben, auf welche Produkte sie sich beziehen, die somit für das EU Ecolabel infrage kommen. Prüfen Sie, ob Ihr Produkt zu dieser Produktgruppe gehört.

Zweiter Schritt: Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen nationalen Stelle ein.

Der Hersteller, Importeur oder Zwischenhändler nimmt Verbindung zur zuständigen nationalen Stelle auf. Er liefert alle Informationen und Prüfergebnisse, die erforderlich sind, um zu belegen, dass seine Produkte die Umwelt- und Leistungskriterien erfüllen. In den die Kriterien beschreibenden Dokumenten wird für jedes Kriterium angegeben, welcher Beleg gefordert wird. Die Europäische Kommission hat auch ein Benutzerhandbuch für jede Produktgruppe aufgestellt. Es bildet einen Leitfaden beim Einreichen Ihrer Unterlagen. Auch das Handbuch können Sie von der Europäischen Webseite des EU Ecolabels herunterladen.

Neben den Antragsunterlagen, die bei der zuständigen nationalen Stelle eingereicht werden, muss der Antrag auch online im ECAT-Programm der Europäischen Kommission registriert werden. Nähere Auskünfte zu diesem Programm finden Sie auf dieser Webseite (step 2: Register your goods or services in the online EU Ecolabel catalgue (ECAT)).

Entdecken Sie hier (step 1: contact your competent body), bei welcher nationalen Stelle Sie das EU-Umweltzeichen beantragen müssen.

Dritter Schritt: Beurteilung und Zuerkennung

Die zuständige nationale Stelle prüft den Antrag. Wurden die Umwelt- und Leistungskriterien eingehalten, dann wird das EU Ecolabel vergeben und ein Vertrag zwischen der zuständigen nationalen Stelle und dem Antragsteller aufgesetzt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang auch eine besondere Lizenznummer zugewiesen.

Auf Wunsch des Antragstellers kann die zuständige nationale Stelle auch ein Zertifikat ausstellen. Das kann der Antragsteller aufhängen oder beispielsweise kopieren und Angeboten beilegen. 

Das EU Ecolabel gilt dann, solange die Kriterien in Kraft bleiben und das Produkt oder die Dienstleistung den Kriterien entspricht. Meist werden die Kriterien um die 5 bis 8 Jahre überprüft, sodass die aktuellsten Innovationen berücksichtigt werden können.

Näheres hierzu finden Sie in der Rubrik Häufig gestellte Fragen.

An wen müssen Sie sich wenden?  Wir raten Ihnen, sich vor der Antragstellung zuerst an die zuständige belgische Stelle zu wenden, den belgischen Ausschuss für die Zuerkennung des EU Ecolabels. Dort erhalten Sie nähere Auskünfte zu den Kriterien und zum Antragsverfahren.