In Belgien werden eine Antragsgebühr und eine jährliche Gebühr in Rechnung gestellt.
Sie zahlen eine Antragsgebühr für jeden Lizenzantrag oder für jede Erneuerung einer Lizenz nach Neufestlegung der Kriterien, und diese Gebühr beläuft sich auf 2000 Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen und Marktbeteiligte in den Entwicklungsländern wird die Antragsgebühr auf 600 Euro festgesetzt. Für Kleinstunternehmen wird der Betrag dieser Gebühr auf 350 Euro festgesetzt. Dieser Betrag wird für im Rahmen von EMAS registrierte Antragsteller um 30% und für gemäβ ISO 14001 zertifizierte Antragsteller um 15% verringert.
Auβerdem wird jedem Antragsteller, der über eine Lizenz verfügt, eine jährliche Gebühr in Höhe von 500 Euro pro Lizenz in Rechnung gestellt. Für kleine und mittlere Unternehmen und Marktbeteiligte in den Entwicklungsländern wird der Betrag dieser jährlichen Gebühr auf 200 Euro festgesetzt. Für Kleinstunternehmen wird keine jährliche Gebühr verlangt.
Inspektionskosten werden dem Antragsteller nur in Rechnung gestellt, wenn eine Kontrolle auβerhalb des Mitgliedstaates, wo die zuständige Instanz ihren Sitz hat, notwendig ist. Diese Kosten sind die wirklichen Kosten für die Reise, den Aufenthalt, das Audit und die Tagesgebühr.
Bitte berücksichtigen Sie auch, dass für den Antrag des EU-Umweltzeichens häufig eine Anzahl von Labortests erforderlich ist als Beweis dafür, dass Ihr Produkt oder Dienst den Kriterien entspricht. Auch diese Kosten sollten Sie beachten. Eine Liste der gemäβ EN ISO 17025 akkreditierten Laboratorien finden Sie auf der Website von Belac www.belac.be. Für weitere Auskünfte können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Durchschnittlich müssen Sie mit wenigstens 5 bis 6 Wochen ab der offiziellen Antragstellung rechnen. Die Bearbeitungszeit kann aber je nach Einzelfall variieren. Das hängt u. a. davon ab, ob die Antragsunterlagen vollständig und gut strukturiert sind.
Die Nutzung des Logos unterliegt bestimmten Regeln. Näheres in diesem Zusammenhang finden Sie hier.
Es braucht einige Zeit, bevor die Kriterien einer neuen Produktgruppe für das EU Ecolabel zusammengestellt worden sind. Dabei handelt es sich nämlich um einen komplexen Prozess, bei dem Expertenausschüsse gebildet werden und eine große Konsultationsrunde abgehalten wird (für das ausführliche Verfahren lesen Sie bitte Anhang 1der neuen Verordnung über das EU Ecolabel). Die Kriterien selbst müssen dann vom Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union (bestehend aus den zuständigen Stellen sämtlicher Mitgliedsstaaten und anderen interessierten Parteien, z. B. den Firmenverbänden und Nichtregierungsorganisationen), der Europäischen Kommission, den Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden, was nicht über Nacht möglich ist. Möchten Sie bei der Europäischen Kommission die Aufnahme einer neuen Produkt- bzw. Dienstleistungsgruppe ins EU-Ecolabel-System erreichen, dann können Sie das Musterformular ausfüllen. Beantworten Sie die Fragen zur Rechtfertigung des Vorschlags einer Produktgruppe oder einer Dienstleistung und machen Sie alle sachdienlichen Angaben, die den Antrag begründen können. Das ausgefüllte Formular ist unmittelbar beim EU Ecolabel Helpdesk einzureichen. Nach Prüfung aller Vorschläge wird der Ausschuss für das Umweltzeichen der Europäischen Union die vorrangigen Produktgruppen auswählen, für die in den kommenden Jahren Kriterien entwickelt werden.
Sie können auch Ihren Branchenverband bitten, eine neue Produktgruppe vorzuschlagen.
Sollten Sie erwägen, der Europäischen Kommission einen derartigen Vorschlag zu machen, dann legen Sie ihn vorab am besten uns (der zuständigen belgischen Stelle) vor. Auf diese Weise können wir gegebenenfalls noch einige Bemerkungen dazu formulieren.
Die Kriterien, die Ihr Produkt erfüllen muss, finden Sie je Produktgruppe auf der Europäischen Webseite des EU Ecolabels. Die Unterlagen zu den Kriterien enthalten für jedes Kriterium einen Absatz „Bewertung und Kontrolle“. Dort werden die Belege genannt, die Sie vorlegen müssen, um den Nachweis zu erbringen, dass Ihr Produkt das betreffende Kriterium erfüllt. Nähere Auskünfte hierzu finden Sie ebenfalls im Benutzerhandbuch, das Sie auch über die Webseite des EU Ecolabels herunterladen können. Das „Application Pack“ wird jeweils etwas weiter unten auf der Kriterienseite angegeben.