Die Verwendung des EU-Umweltzeichen Logos unterliegt bestimmten Regeln. Die neueste Version der Richtlinien “GUIDELINES FOR THE USE OF THE EU ECOLABEL LOGO” können Sie auf der Website der Europäischen Kommission herunterladen. Dieses Dokument beschreibt, wie das Logo und die Lizenznummer auf den Produkten und auf dem entsprechenden Förderungsmaterial verwendet werden müssen.
Einige wichtige Faustregeln:
- Das Logo kann nur auf Produkten, für die das EU-Umweltzeichen verliehen wurde, und auf dem entsprechenden Förderungsmaterial, solange die Lizenz gültig ist, verwendet werden. Das Logo darf nicht als Teil des allgemeinen Profils des Betriebs oder in Verbindung mit Produkten, für die das EU-Umweltzeichen nicht verliehen wurde, verwendet werden.
- Das Logo darf nicht gemorpht oder verändert werden
- Das Logo muss aus den EU-Umweltzeichen Farben (EU Ecolabel green: Pantone 347 C und EU Ecolabel blue: Pantone 7685 XGC) bestehen oder in schwarz-weiß dargestellt werden
- Verwenden Sie das Logo nicht in einer Art oder Weise, die irreführend ist. Tragen Sie dafür Sorge, dass deutlich ist, welche Produckte das EU-Umweltzeichen tragen dürfen und welche Produkte nicht. Konsultieren Sie die Richtlinien hinsichtlich der Verwendung des Logos und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie zweifeln. Wir kontrollieren für Sie, ob Sie das Logo in Ihrer Kommunikation korrekt verwendet haben.
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