Sowohl Hersteller von Produkten, Dienstleister als auch Vertriebsfirmen können das EU Ecolabel beantragen. Eine Bedingung hierbei ist, dass ihre Produkte und Dienstleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum angeboten werden.

Hersteller von Produkten und Dienstleister

Das EU Ecolabel muss bei der zuständigen Stelle des Landes beantragt werden, wo das Produkt produziert wird. Wird das Produkt außerhalb Europas hergestellt, darf der Antrag in einem Land gestellt werden, wo das Produkt auf den Markt gebracht wird. Wird das Produkt in derselben Form in mehreren europäischen Ländern produziert, dann darf der Antragsteller eine zuständige Stelle in einem dieser Mitgliedsstaaten wählen.

Vertriebsfirmen

Vertriebsfirmen können das EU Ecolabel nur für Produkte beantragen, die unter ihrer eigenen Handelsmarke verkauft werden. Sie beantragen das EU Ecolabel in dem Land, wo das Produkt auf den Markt gebracht wird.

Die Kontaktdaten der verschiedenen zuständigen Stellen in Europa können Sie hier finden.

Zur Information: Die Unternehmen, die bereits einen Antrag für das EU Ecolabel in Belgien gestellt haben, finden Sie hier.